Satzung

des Beirates vom 23.09.2016

I. Mitglieder des Beirates

§1 Zur ständigen Begleitung, Beratung und Evaluation der Arbeit des Forums wird ein fachlicher Beirat eingerichtet.

§2 Der Beirat ist ehrenamtlich tätig und unterstützt die Arbeit der Projektleitung. Die Mitglieder werden von der Projektleitung für die Laufzeit des Projektes berufen.

§3 Der Beirat hat bis zu fünf Mitglieder, die unterschiedliche gesellschaftliche Interessengruppen vertreten und aufgrund ihrer Fachkompetenz in der Lage sind, die Arbeiten und Entwicklungen des Forums zu beurteilen. Eine Stellvertretung ist möglich.

§4 Die Sitzungen des Beirates werden vom Beiratsvorsitz schriftlich mit einer Frist von mindestens einer Woche einberufen.

§5 Beschlüsse des Beirates werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Beiratsvorsitzenden den Ausschlag.

§6 Für die Tätigkeit im Beirat wird keine gesonderte Vergütung gezahlt.

II. Aufgaben des Beirates

§1 Zu den Aufgaben des Beirates gehören insbesondere:

  • Vorschläge zur strategischen Ausrichtung des Forums
  • Förderung der Ziele des Kompetenznetzwerkes Regionale Resilienz
  • Vorschläge über die Beteiligung neuer Partner
  • Bewertung und Empfehlungen zur Optimierung der Arbeit des Forums
  • Unterstützung bei der Festlegung langfristiger Themenschwerpunkte
  • Empfehlung bei der Auswahl und Aufnahme neuer Projekte und Aktivitäten
  • Unterstützung bei der Außendarstellung des Forums und seiner Vernetzung
  • Verbreitung der Projektmaßnahmen und -ergebnisse

III. Beiratsvorsitz

§1 Der Beiratsvorsitz wird von der Projektleitung übernommen. Zu seinen Aufgaben zählen insbesondere:

  • die organisatorische Steuerung und Protokollführung,
  • die Koordination und Abstimmung mit dem Kompetenznetzwerk Regionale Resilienz,
  • die Erstellung eines Arbeitsprogramms,
  • die Information der Beiratsmitglieder über die aktuellen Aktivitäten und Maßnahmen.

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