Satzung

des Kompetenznetzwerkes Regionale Resilienz vom 22.09.2016

I. Mitglieder des Kompetenznetzwerkes

§1 Das Netzwerk ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftliche Zwecke.

§2 Das Netzwerk steht grundsätzlich allen interessierten Unternehmen, Verbänden, Multiplikatoren und öffentlichen Einrichtungen offen. Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, die sich für die Förderung der Netzwerkziele einsetzen.

§3 Die Aufnahme als Mitglied erfolgt nach Antrag. Das Netzwerk ist in der Entscheidung über die Aufnahme seiner Mitglieder frei.

§4 Die Mitgliedschaft ist kostenfrei und endet mit einer schriftlichen Kündigung unter Einhaltung einer vierwöchigen Kündigungsfrist.

II. Bestand des Kompetenznetzwerkes

§ 1 Das Netzwerk besteht zunächst für die Dauer der Förderung, soll aber über diesen Zeithorizont hinaus bestehen und sich weiterentwickeln.

III. Ziele des Kompetenznetzwerkes

§1 Das Netzwerk verfolgt ausschließlich gemeinnützige Ziele im Sinne eines offenen Wissensaustausches zum Thema Resilienz. Im Einzelnen soll dies erreicht werden durch:

  • die Vermittlung und Vorstellung „Guter Lösungen“ für Beschäftigte und Betriebe,
  • die Entwicklung eines Leitbildes Regionale Resilienz,
  • die Erarbeitung von Entwicklungsprojekten,
  • eine gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit,
  • einen Fachdialog und einer Vernetzung bestehender Konzeptansätze sowie
  • einen Wissenstransfer in die betriebliche Praxis.

IV. Netzwerkkoordination

§1 Die Projektleitung koordiniert das Netzwerk und vertritt dessen Belange:

  • Sie führt die Geschäfte des Netzwerkes,
  • entscheidet über die Aufnahmeanträge,
  • übernimmt die organisatorische Steuerung,
  • informiert die Mitglieder über die aktuellen Aktivitäten und Maßnahmen,
  • vertritt das Netzwerk in Absprache mit den Mitgliedern nach Außen
  • und wird durch die Mitglieder unterstützt.

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